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Deal: Vicus kauft Geschäftshaus in Leipziger Schlossgasse
Die Vicus AG hat ein Wohn-und Geschäftshaus in der Schlossgasse in Leipzig erworben. Verkäufer ist ein institutioneller Eigentümer aus England. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
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Wettbewerb: Gesucht wird "die barrierefreie Stadt" 2012
Das Bundesfamilienministerium und die Stiftung "Lebendige Stadt" suchen „die barrierefreie Stadt“ 2012. Bewerben können sich bis zum 30. April alle europäischen Städte und Gemeinden.
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Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen
Will der Vermieter den Winterdienst nach vielen Jahren von Selbstvornahme der Mieter auf Fremdausführung durch eine Firma umstellen, muss er hierfür erhebliche Gründe darlegen.
Leistungen
Unsere Arbeitsweise
Keine Nebengeschäfte über Ihr Objekt
Die Maklertätigkeit zur Vermietung und ggf. zum Verkauf/Kauf Ihres Objekts sowie hausmeisterliche Arbeiten am Objekt führen wir nicht selbst aus, sondern geben sie in Ihrem Auftrag an geeignete Spezialisten weiter. Dies sichert absolute Unabhängigkeit bei Entscheidungsfindungen.
Kalkulierbare Verwaltungskosten
Bei der Vereinbarung der Verwaltungskosten achten wir auf Kalkulierbarkeit. Alle Nebenkosten sind mit der vereinbarten Verwaltergebühr abgegolten. Für Gebühren, die durch Maßnahmen der Schuldner im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungen Ihnen aufgegeben werden, und behördliche Auflagen gilt dies nicht.
Keine Kontenverfügung ohne Absprache
Kontenverfügungen finden nur im mit Ihnen abgesprochenen Rahmen statt.
Abgestimmte Instandhaltungsmaßnahmen
Die Betreuung größerer Instandhaltungsmaßnahmen wird – jeweils in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft – im gesetzlichen Umfang berechnet.
Buchhaltungs-Ergebnisse immer aktuell
Ohne Ausnahme rechnen wir jede Geldbewegung des Abrechnungszeitraumes ab - nach dem Zufluss-Abflussprinzip, kurzfristig und rechtsicher. - Darüber hinaus ordnen wir die tatsächlichen Verbräuche dem Abrechnungszeitraum zu, damit Eigentümer die Betriebskosten gegenüber ihren Mietern leichter abrechnen können.
Unsere Buchhaltung ist immer auf dem Laufenden, so dass jeder Zeit die notwendigen Zahlen zur Verfügung stehen. Die jährliche Einnahmen-Überschussrechnung kann in den ersten Tagen des Januars im Folgejahr geliefert werden. Die jährliche Rechnungsprüfung findet normalerweise in unserem Hause statt.
Abrechnungen detailliert und kurzfristig
Ohne Ausnahme rechnen wir jede Geldbewegung des Abrechnungszeitraumes ab - nach dem Zufluss-Abflussprinzip und kurzfristig und rechtsicher.
Haftung ohne Beschränkung
Die Marburger Haus- und Grundstücksverwaltung wird als eingetragene Einzelfirma geführt. Eine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung gab und gibt es bis heute nicht, denn die besondere Qualität unserer Dienstleistung schließt Haftungsrisiken weitestgehend aus.
Für alle Fälle erhalten wir permanent eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von € 200.000 p.a. aufrecht.
Keine fremden / abweichenden Geschäftsaktivitäten
Die Marburger Haus- und Grundstücksverwaltung beschäftigt sich nicht mit Makler-, Bauträger- und anderen Immobiliengeschäften, um entsprechende Geschäftsrisiken von unseren Verwaltungskunden fernzuhalten.
Unabhängig - für gute Konditionen
Handwerkliche Leistungen und Dienstleistungen kaufen wir von zuverlässigen, externen Partnern ein, die wir immer wieder kritisch prüfen. Das macht uns unabhängig von unnötigen Bindungen und teuren Verträgen.
Wo nötig ziehen wir Fachleute zurate. Langjährige Geschäftsbeziehungen zu Rechtsanwälten, Sachverständigen, Versicherungsagenturen und Handwerkern ermöglichen auch deren raschen Einsatz. Wir legen besonderen Wert auf Unabhängigkeit, um auch im Notfall rasche Hilfe zu vernünftigen Konditionen zu erhalten.
Regelmäßige Fortbildung
Wir bilden uns regelmäßig und umfassend fort, so dass unsere Verwaltung und Betreuung zutreffend und rechtssicher erfolgt.
Wir sind ein Ausbildungsbetrieb
Die Ausbildung des „Nachwuchses" ist wichtig, nur so kann sich langfristig eine gute Qualität am Markt durchsetzen.

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