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Deal: Vicus kauft Geschäftshaus in Leipziger Schlossgasse
Die Vicus AG hat ein Wohn-und Geschäftshaus in der Schlossgasse in Leipzig erworben. Verkäufer ist ein institutioneller Eigentümer aus England. Über den Kaufpreis wurde Stillschweigen vereinbart.
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Wettbewerb: Gesucht wird "die barrierefreie Stadt" 2012
Das Bundesfamilienministerium und die Stiftung "Lebendige Stadt" suchen „die barrierefreie Stadt“ 2012. Bewerben können sich bis zum 30. April alle europäischen Städte und Gemeinden.
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Vermieter darf Winterdienst nicht ohne Grund umstellen
Will der Vermieter den Winterdienst nach vielen Jahren von Selbstvornahme der Mieter auf Fremdausführung durch eine Firma umstellen, muss er hierfür erhebliche Gründe darlegen.
Klare Vorteile
Seit über 30 Jahren sind wir für Wohnungseigentümergemeinschaften tätig und haben gelernt: Um den Frieden im Haus zu erhalten, ist es unerlässlich, eine professionelle Hausverwaltung zu beauftragen.
Wir bieten Ihnen nicht nur alle nach WEG und der Rechtsprechung unabdingbaren, besonders in § 27 Abs. 1 und 2 WEG aufgeführten gesetzlichen Aufgaben, sondern stehen Ihnen mit unserer langjährigen Erfahrung gerade wenn es schwierig wird, gern zur Seite.
Viele zuvor zerstrittene Eigentümergemeinschaften konnten wir zusammen führen und damit die Basis für ein gutes und konstruktives Miteinander schaffen. Bei uns steht die Gemeinschaft mit ihren Erfordernissen und Möglichkeiten im Vordergrund. Wir hören zu und finden Lösungen.
Über 90% der Beschlüsse seit 1981 wurden durch gute Vorbereitung und Information einstimmig beschlossen. In dieser Zeit hat es sechs Beschlussanfechtungen gegeben, davon vier von einem einzigen Eigentümer, zwei waren erfolgreich.
Unsere Arbeitsweise
Keine Nebengeschäfte über Ihr Objekt
Die Maklertätigkeit zur Vermietung und ggf. zum Verkauf/Kauf Ihres Objekts sowie hausmeisterliche Arbeiten am Objekt führen wir nicht selbst aus, sondern geben sie in Ihrem Auftrag an geeignete Spezialisten weiter. Dies sichert absolute Unabhängigkeit bei Entscheidungsfindungen.
Kalkulierbare Verwaltungskosten
Bei der Vereinbarung der Verwaltungskosten achten wir auf Kalkulierbarkeit. Alle Nebenkosten sind mit der vereinbarten Verwaltergebühr abgegolten. Für Gebühren, die durch Maßnahmen der Schuldner im Falle von Rechtsstreitigkeiten oder Gewährleistungen der Eigentümergemeinschaft aufgegeben werden, und öffentliche Auflagen gilt dies nicht. Im Falle neuer behördlicher Auflagen, Gesetzesänderungen oder gerichtlicher Entscheidungen, suchen wir das Gespräch mit Ihnen, um eine für beide Seiten akzeptable Lösung zu finden.
Strukturierte Eigentümerversammlungen
Die mit den Beiräten abgestimmte Tagesordnung wird hinreichend beschrieben und es wird rechtzeitig eingeladen. Kleine Eigentümerversammlungen, Kassenprüfungen und Beiratssitzungen können in unserem Haus abgehalten werden. Die notwendigen Informationen werden mit geeigneten technischen Hilfsmitteln dargestellt.
Keine Versammlungsvollmachten für die Hausverwaltung
Vollmachten, die uns für Eigentümerversammlungen erteilt werden, geben wir an die entsprechenden Beiräte weiter. So vermeiden wir Interessenskonflikte durch eine etwa beherrschende Stellung des Verwalters. Wir sind lediglich das ausführende und beratende Organ der Eigentümergemeinschaft.
Keine Kontenverfügung ohne Beschlussfassung
Kontenverfügungen finden nur im beschlossenen Rahmen statt. – Sofern im Notfall darüber hinaus verfügt werden muss, geschieht dies nur im Einvernehmen mit dem Beirat. Dies gilt besonders für Instandhaltungsrücklage.
Buchhaltungs-Ergebnisse immer aktuell
Ohne Ausnahme rechnen wir jede Geldbewegung des Abrechnungszeitraumes ab - nach dem Zufluss-Abflussprinzip und kurzfristig und rechtsicher. - Darüber hinaus ordnen wir die tatsächlichen Verbräuche dem Abrechnungszeitraum zu, damit Eigentümer die Betriebskosten gegenüber ihren Mietern leichter abrechnen können.
Unsere Buchhaltung ist immer auf dem Laufenden, so dass jeder Zeit die notwendigen Zahlen zur Verfügung stehen. Die jährliche Einnahmen-Überschussrechnung kann in den ersten Tagen des Januars im Folgejahr geliefert werden. Die jährliche Rechnungsprüfung findet normalerweise in unserem Hause statt.
Abgestimmte Instandhaltungsmaßnahmen
Die Betreuung größerer Instandhaltungsmaßnahmen wird – jeweils in Abstimmung mit der Eigentümergemeinschaft – im gesetzlichen Umfang berechnet.
Haftung ohne Beschränkung
Die Marburger Haus- und Grundstücksverwaltung wird als eingetragene Einzelfirma geführt. Eine handelsrechtliche Haftungsbeschränkung gab und gibt es bis heute nicht, denn die besondere Qualität unserer Dienstleistung schließt Haftungsrisiken weitestgehend aus.
Für alle Fälle erhalten wir permanent eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von € 200.000,00 p.a. aufrecht.
Keine fremden / abweichenden Geschäftsaktivitäten
Die Marburger Haus- und Grundstücksverwaltung beschäftigt sich nicht mit Makler-, Bauträger- und anderen Immobiliengeschäften, um entsprechende Geschäftsrisiken von unseren Verwaltungskunden fernzuhalten.
Unabhängig - für gute Konditionen
Handwerkliche Leistungen und Dienstleistungen kaufen wir von zuverlässigen, externen Partnern ein, die wir immer wieder kritisch prüfen. Das macht uns unabhängig von unnötigen Bindungen und teuren Verträgen.
Wo nötig ziehen wir Fachleute zurate. Langjährige Geschäftsbeziehungen zu Rechtsanwälten, Sachverständigen, Versicherungsagenturen und Handwerkern ermöglichen auch deren raschen Einsatz. Wir legen besonderen Wert auf Unabhängigkeit, um auch im Notfall rasche Hilfe zu vernünftigen Konditionen zu erhalten.
Regelmäßige Fortbildung
Wir bilden uns regelmäßig und umfassend fort, so dass unsere Verwaltung und Betreuung zutreffend und rechtssicher erfolgt.
Referenzen
... nennen wir an dieser Stelle nicht. Das verbietet die unseren Auftraggebern zugesicherte Diskretion. Aber wir geben Ihnen die Eckdaten einiger typischer Objekte und unserer Tätigkeitsfelder:
Wohnungseigentums-Anlage A, Baujahr 1975:
40 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, 3.000 m² Wohnfläche, 35 Eigentümer/innen und 12 Mietparteien. Verwaltung seit 1996, Dachsanierung 2001, Heizungssanierung 2006.
Wohnungseigentums-Anlage B, Baujahr 1925:
20 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, 1.500 m² Wohnfläche, 20 Eigentümer/innen und 8 Mietparteien. Verwaltung seit 1980, Heizungssanierung 1996, Dachsanierung 2001, Fassadensanierung 2010.
Wohnungseigentums-Anlage c, Baujahr 2005:
70 Wohnungen mit 1 bis 5 Zimmern, 5.000 m² Wohnfläche, 55 Eigentümer/innen und 20 Mietparteien. Verwaltung und Gewährleistungsverfahren seit 2005, Solaranlage 2006 .

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